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Isar-Klar Reinigung München

Ratgeber · Stand 26.10.2026

Sonderreinigung: Beispiele, Fachbetrieb und Kosten

Graffiti, Klebstoffreste, Taubenkot oder Schimmel: Was als Sonderreinigung gilt, wie sie sich von Unterhalts- und Grundreinigung unterscheidet, welche Fälle Schutzausrüstung und Fachwissen brauchen und welche Preise öffentliche Übersichten nennen.

6 Min. Lesezeit16 Quellen

Von der Redaktion Isar-Klar (NetChamps GmbH, München) · zuletzt geprüft am 26.10.2026 · Wer hinter Isar-Klar steht

Sonderreinigung: stark verschmutzte Arbeitsfläche einer Büroküche vor der Reinigung (KI-generiertes Symbolbild)Symbolbild (KI)

Das Wichtigste in Kürze

  • Sonderreinigung heißt: außergewöhnliche oder aufwendig zu entfernende Verschmutzungen beseitigen, etwa Graffiti, Kaugummi oder Klebstoffreste. Sie wird meist als Einzelauftrag vergeben.
  • In der laufenden Pauschale ist sie nicht enthalten. Führen Sie sie im Leistungsverzeichnis als eigene Position.
  • Bei Schimmel über 0,5 m² empfiehlt das Umweltbundesamt eine Fachfirma; die Reinigung von Taubenkot gilt als Tätigkeit der Schutzstufe 2.
  • Öffentliche Preisübersichten nennen zum Beispiel 20–60 € pro m² für Taubenkot und 50–150 € pro m² für Schimmel (Stand Juli und August 2026).

Was ist eine Sonderreinigung?

In der Gebäudereinigung bezeichnet Sonderreinigung die „Beseitigung von außergewöhnlichen und/oder aufwändig zu entfernenden Verschmutzungen“. So steht es in den Begriffsbestimmungen der Gemeinde Egelsbach, die sich auf das Glossar des Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks stützen. Als Beispiele nennen sie Graffiti, Filzstift, Farben, Lacke, Kaugummi und Klebstoffreste. Sonderreinigungen werden danach in der Regel als Einzelaufträge vergeben.

Eine verbindliche Liste gibt es nicht. Was im Einzelfall als Sonderreinigung gilt, legt der Vertrag fest – deshalb lohnt sich ein genauer Blick ins Leistungsverzeichnis.

Abgrenzung zu Unterhalts-, Grund- und Bauendreinigung

Die Reinigungsarten unterscheiden sich darin, wie oft und wie gründlich gereinigt wird – und wie sie abgerechnet werden:

Reinigungsarten (nach den Begriffsbestimmungen der Gemeinde Egelsbach und einer Ausschreibungsvorlage des Landessportbunds Brandenburg)
ReinigungsartWas sie umfasstWie oft
Unterhaltsreinigungsich wiederholende Arbeiten nach festen Zeitabständenlaut Plan, etwa täglich oder wöchentlich
Grundreinigunggeht in Umfang und Intensität deutlich über die Unterhaltsreinigung hinausbei Bedarf in größeren Abständen
Bauendreinigungnach Neubau, Umbau oder Renovierungeinmalig
Sonderreinigungaußergewöhnliche oder aufwendig zu entfernende Verschmutzungenmeist als Einzelauftrag

Mehr zu den anderen Reinigungsarten: Grundreinigung, Bauendreinigung und Unterhaltsreinigung.

Typische Sonderreinigungen

Leistungsverzeichnisse öffentlicher Auftraggeber führen zum Beispiel diese Arbeiten als Sonderreinigung:

  • Graffiti, Filzstift, Farb- und Lackspuren entfernen
  • Kaugummi und Klebstoffreste entfernen
  • Folien und Klebstoff von Glasflächen lösen
  • Spinnweben in mehr als 3 m Höhe entfernen
  • Computeranlagen reinigen
  • Kühlschränke innen reinigen

Weitere Arbeiten, die meist extra beauftragt werden

Auch diese Arbeiten fallen nicht unter die laufende Reinigung und werden in der Praxis meist gesondert angefragt und abgerechnet:

  • Teppich- und Polsterreinigung – Preise im Ratgeber zur Teppichreinigung
  • Reinigung nach Brand-, Ruß- oder Wasserschäden
  • Entfernen von Taubenkot auf Dachböden, Balkonen und in Durchgängen
  • Reinigung nach Schimmelbefall – je nach Größe nur durch eine Fachfirma
  • Desinfektion von Flächen, etwa nach einem Krankheitsausbruch
  • Reinigung stark vermüllter Wohnungen, oft zusammen mit einer Entrümpelung

Schimmel: Ab wann eine Fachfirma ran muss

Der Schimmelleitfaden des Umweltbundesamts teilt Befall nach seiner Ausdehnung in drei Kategorien ein. Die Flächen dienen der Orientierung und gelten je Raumbereich; mehrere kleine Flächen werden zusammengezählt.

Schimmelbefall nach Ausdehnung (Umweltbundesamt, Schimmelleitfaden)
KategorieAusdehnungWer entfernt
1unter 20 cm²bei bekannter Ursache oft selbst möglich
2oberflächlich, unter 0,5 m²bei bekannter Ursache oft selbst möglich
3große Fläche über 0,5 m²Fachfirma

Selbst entfernen sollten Sie auch kleinen Befall nur, wenn Sie nicht allergisch sind und keine Erkrankung des Immunsystems haben. Ist die Ursache unbekannt, rät das Umweltbundesamt ebenfalls zur Fachfirma – eine Reinigung allein beseitigt die Ursache nicht.

Taubenkot: Schutzausrüstung ist Pflicht

Laut der Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Taubenkot ist das Fegen, Bürsten und Schaufeln von trockenem Kot die Hauptgefahrenquelle; im Kot wurden unter anderem Chlamydien nachgewiesen. Arbeiten mit Kontakt zu Taubenkot ordnet sie der Schutzstufe 2 zu. Stark verunreinigte Bereiche werden gereinigt und danach soweit möglich desinfiziert.

Bei erhöhter Belastung reicht eine FFP3-Maske nach der DGUV-Information nicht; verlangt sind Atemschutz mit Gebläse, Einwegschutzkleidung und eine Trennung von sauberem und verschmutztem Bereich. Das ist ein Fall für einen Betrieb mit passender Ausrüstung, nicht für die normale Unterhaltsreinigung.

Reinigen oder desinfizieren?

Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) unterscheidet klar: Eine Reinigung entfernt Verschmutzungen und dabei auch Keime, ohne sie gezielt abzutöten. Eine Desinfektion reduziert vermehrungsfähige Mikroorganismen mit einem standardisierten, nachgewiesenen Wirkungsgrad.

Für die routinemäßige Desinfektion empfiehlt die KRINKO Mittel aus der Liste des Verbunds für Angewandte Hygiene (VAH). Ordnet eine Behörde eine Desinfektion an, gelten Mittel und Verfahren aus der Liste des Robert Koch-Instituts. Was das für Arztpraxen bedeutet, steht im Ratgeber zur Praxisreinigung.

Nach Brand oder Wasserschaden: Wer zahlt?

Nach den unverbindlichen Musterbedingungen des Versicherungsverbands GDV ersetzen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung nach einem Versicherungsfall unter anderem Aufräumungskosten sowie Bewegungs- und Schutzkosten. Rauch- und Rußschäden durch einen Brand sind in der Hausratversicherung mitversichert, Ruß, der allmählich einwirkt, dagegen nicht.

Ob und in welcher Höhe die Reinigung selbst übernommen wird, regelt Ihr Vertrag. Melden Sie den Schaden deshalb zuerst der Versicherung und klären Sie die Kostenübernahme, bevor Sie einen Betrieb beauftragen.

Woher die Zahlen stammen

Die Preise in diesem Ratgeber sind Orientierungswerte aus öffentlich zugänglichen Preisübersichten von Verbänden und Vermittlungsportalen; die Quellen stehen am Ende des Artikels. Sie stammen nicht von Betrieben aus unserem Netzwerk und ersetzen kein Angebot. Ob die Umsatzsteuer enthalten ist, geben die Quellen meist nicht an.

Was eine Sonderreinigung kostet

Weil jede Sonderreinigung anders ist, rechnen Betriebe meist nach Fläche, Aufwand oder Pauschale ab, oft erst nach einer Besichtigung oder anhand von Fotos. Glas- und Fassadenreinigung ist zudem tariflich höher eingestuft: 2026 gilt dafür ein Mindestlohn von 18,40 € pro Stunde statt 15,00 € für die Innenreinigung (mehr im Ratgeber zum Tariflohn).

Für einige typische Arbeiten nennen öffentliche Preisübersichten diese Spannen:

Sonderreinigung – Orientierungswerte aus öffentlichen Preisübersichten (Stand der Quellen Mai bis August 2026)
LeistungPreisQuelle
Taubenkot entfernen, reinigen und desinfizieren20–60 € pro m²Blauarbeit (August 2026)
Schimmelsanierung50–150 € pro m² WandflächeBlauarbeit (Juli 2026)
Polster, Zweisitzer60–120 €Blauarbeit (Juli 2026)
Teppichboden, Sprühextraktion2–5 € pro m²Blauarbeit (Mai 2026)

Für Graffiti, Brandschäden und stark vermüllte Wohnungen gibt es keine belastbaren öffentlichen Preisübersichten. Hier hilft nur ein Angebot nach Besichtigung oder anhand von Fotos.

Sonderreinigung richtig beauftragen

Damit das Angebot passt und es später keinen Streit gibt:

  • Verschmutzung beschreiben und Fotos schicken, Fläche und Untergrund angeben
  • Abrechnung vorher festlegen: nach Fläche, nach Aufwand oder als Pauschale
  • klären, ob Entsorgung, Material und Schutzausrüstung im Preis enthalten sind
  • Zugang und Arbeitszeiten absprechen, etwa abends oder am Wochenende
  • wiederkehrende Sonderleistungen als eigene Position ins Leistungsverzeichnis aufnehmen

Mieter, Vermieter und Steuer

Betriebskosten sind nach § 1 der Betriebskostenverordnung nur Kosten, die dem Eigentümer laufend entstehen; Instandhaltung und Instandsetzung zählen nicht dazu. Eine einmalige Sonderreinigung lässt sich deshalb in der Regel nicht über die Nebenkosten umlegen – was laufend umlagefähig ist, steht im Ratgeber zur Treppenhausreinigung.

Lassen Sie als Privatperson Ihre Wohnung reinigen, mindern 20 % der Arbeitskosten die Einkommensteuer, insgesamt höchstens um 4.000 € im Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG). Voraussetzung sind eine Rechnung und die Überweisung – mehr im Ratgeber zur Steuer.

Häufige Fragen

Was ist eine Sonderreinigung?

Die Beseitigung außergewöhnlicher oder aufwendig zu entfernender Verschmutzungen, etwa Graffiti, Kaugummi, Klebstoffreste oder Folien auf Glas. Sie wird meist als Einzelauftrag vergeben und nicht über die laufende Pauschale abgerechnet.

Was kostet eine Sonderreinigung?

Das hängt stark von der Art ab. Blauarbeit nennt zum Beispiel 20–60 € pro m² für das Entfernen von Taubenkot (Stand August 2026) und 50–150 € pro m² für eine Schimmelsanierung (Stand Juli 2026). Für andere Fälle gibt es ein Angebot nach Besichtigung.

Ist eine Sonderreinigung in der Unterhaltsreinigung enthalten?

Nein. Die Unterhaltsreinigung umfasst die wiederkehrenden Arbeiten laut Plan. Sonderreinigungen werden gesondert beauftragt und abgerechnet.

Darf ich Schimmel selbst entfernen?

Laut Umweltbundesamt oft ja, wenn der Befall kleiner als 0,5 m² und nur oberflächlich ist, die Ursache bekannt ist und Sie gesund sind. Bei größerem Befall oder unbekannter Ursache sollte eine Fachfirma kommen.

Zahlt die Versicherung die Reinigung nach einem Brand?

Hausrat- und Wohngebäudeversicherung übernehmen nach den Musterbedingungen des GDV unter anderem Aufräumungskosten. Was genau gezahlt wird, regelt Ihr Vertrag – klären Sie das vor dem Auftrag mit der Versicherung.

Quellen

  1. Gemeinde Egelsbach: Definitionen der Leistungsarten Gebäudereinigung (PDF, abgerufen 26.10.2026)
  2. Landessportbund Brandenburg: Ausschreibungsvorlage, Definition der Reinigungsverfahren und Sonderreinigung (PDF, Version 04, abgerufen 26.10.2026)
  3. Umweltbundesamt: Schimmelleitfaden (Fassung April 2024, PDF)
  4. DGUV Information 201-031: Gesundheitsgefährdungen durch Taubenkot (PDF)
  5. KRINKO: Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen, Bundesgesundheitsblatt 2026 (PDF, RKI)
  6. VAH: Desinfektionsmittel-Liste (abgerufen 26.10.2026)
  7. Robert Koch-Institut: Liste der geprüften Desinfektionsmittel und -verfahren (abgerufen 26.10.2026)
  8. GDV: Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen VHB 2022 (unverbindliche Musterbedingungen, PDF)
  9. GDV: Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedingungen VGB 2022 (unverbindliche Musterbedingungen, PDF)
  10. Blauarbeit: Taubenabwehr Kosten (Stand 21.08.2026, abgerufen 26.10.2026)
  11. Blauarbeit: Schimmelsanierung Kosten (Stand 06.07.2026, abgerufen 26.10.2026)
  12. Blauarbeit: Polsterreinigung Kosten (Stand 27.07.2026, abgerufen 26.10.2026)
  13. Blauarbeit: Teppichbodenreinigung Kosten (Stand 04.05.2026, abgerufen 26.10.2026)
  14. Tarifvertrag Mindestlohn Gebäudereinigung 2024, § 2 (gesetze-im-internet.de)
  15. § 1 Betriebskostenverordnung (gesetze-im-internet.de)
  16. § 35a EStG (gesetze-im-internet.de)

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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