Was die Treppenhausreinigung im Durchschnitt kostet
Einen guten Anhaltspunkt liefert der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds. In der Ausgabe vom Dezember 2025 (Abrechnungsjahr 2024) liegen die Kosten der Gebäudereinigung bundesweit im Durchschnitt bei 0,21 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat. Darin steckt die Reinigung aller gemeinsam genutzten Flächen, nicht nur des Treppenhauses.
Für eine Wohnung mit 70 Quadratmetern ergibt das rechnerisch rund 14,70 Euro im Monat oder etwa 176 Euro im Jahr. Das ist ein bundesweiter Durchschnitt; in einzelnen Häusern kann der Betrag deutlich darüber oder darunter liegen.
| Wohnfläche | pro Monat | pro Jahr |
|---|---|---|
| 50 m² | 10,50 € | 126,00 € |
| 70 m² | 14,70 € | 176,40 € |
| 100 m² | 21,00 € | 252,00 € |
Wovon die Kosten im einzelnen Haus abhängen
Für Hausverwaltungen und Eigentümer zählt der Preis für das konkrete Objekt. Er hängt vor allem davon ab:
- Zahl der Etagen, Eingänge und Treppenhäuser
- Aufzug, Keller- und Speicherflure, Waschküche
- Reinigungsturnus, etwa wöchentlich oder alle zwei Wochen
- Fenster im Treppenhaus und Glas im Eingangsbereich
- Lohnkosten: Für Innen- und Unterhaltsreinigung gilt seit 1. Januar 2026 ein Branchenmindestlohn von 15,00 Euro pro Stunde
Darf der Vermieter die Kosten auf die Mieter umlegen?
Ja, wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter die Betriebskosten trägt. Die Betriebskostenverordnung zählt die Gebäudereinigung ausdrücklich zu den Betriebskosten (§ 2 Nr. 9 BetrKV): „zu den Kosten der Gebäudereinigung gehören die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzugs“.
Dabei gilt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (§ 556 Abs. 3 BGB). Der Vermieter darf also nicht beliebig teuer beauftragen, sondern muss auf ein angemessenes Verhältnis von Kosten und Leistung achten. Vergleichsangebote helfen, das zu belegen.
Wann Mieter selbst putzen müssen
Müssen die Mieter laut Mietvertrag oder vereinbarter Hausordnung das Treppenhaus selbst reinigen, fallen dafür keine umlagefähigen Reinigungskosten an – darauf weist auch der Deutsche Mieterbund hin. Beides gleichzeitig, also selbst putzen und zusätzlich eine Reinigungsfirma bezahlen, passt nicht zusammen.
In vielen Häusern wird die Putzwoche irgendwann zum Streitthema. Eine Reinigungsfirma sorgt dann für einen einheitlichen Zustand. Ob und wie die Umstellung möglich ist, hängt von den Mietverträgen ab – im Zweifel hilft eine Rechtsberatung.
Was zur Treppenhausreinigung gehört
Welche Flächen gemeint sind, nennt die Verordnung selbst. Im Leistungsverzeichnis werden daraus konkrete Aufgaben:
- Treppenstufen und Podeste kehren und feucht wischen
- Geländer, Handläufe und Türklinken abwischen
- Hauseingang, Briefkastenanlage und Klingeltableau
- Aufzugskabine innen
- Keller- und Speicherflure, Waschküche nach Absprache
- Fenster und Fensterbänke im Treppenhaus in eigenen Intervallen
Angebote für mehrere Objekte vergleichen
Hausverwaltungen bekommen vergleichbare Angebote, wenn sie für jedes Objekt dieselben Angaben machen: Adresse, Zahl der Etagen und Eingänge, Aufzug ja oder nein, Nebenräume, gewünschter Turnus und ob Fenster dazugehören. Wichtig im Vertrag sind außerdem Vertretung bei Ausfall, Kontrolle der Leistung und die Kündigungsfrist.
Häufige Fragen
Was kostet die Treppenhausreinigung pro Monat?
Laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds liegen die Kosten der Gebäudereinigung im bundesweiten Durchschnitt bei 0,21 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat (Abrechnungsjahr 2024). Für 70 Quadratmeter sind das rund 14,70 Euro im Monat.
Ist die Treppenhausreinigung umlagefähig?
Ja. Die Kosten für die Reinigung gemeinsam genutzter Gebäudeteile gehören nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung zu den Betriebskosten. Voraussetzung ist, dass der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht.
Muss ich als Mieter das Treppenhaus putzen?
Nur, wenn es im Mietvertrag oder in einer wirksam vereinbarten Hausordnung so geregelt ist. Dann dürfen für diese Reinigung keine Kosten umgelegt werden.
Wie oft wird ein Treppenhaus gereinigt?
Ein wöchentlicher Turnus ist verbreitet, in kleineren Häusern auch alle zwei Wochen. Stark genutzte Eingänge brauchen manchmal mehr.
Quellen
- Betriebskostenverordnung, § 2 Nr. 9 (gesetze-im-internet.de)
- BGB § 556 – Vereinbarungen über Betriebskosten (gesetze-im-internet.de)
- Deutscher Mieterbund: Betriebskostenspiegel, Abrechnungsjahr 2024 (PDF, 18.12.2025)
- Deutscher Mieterbund: Betriebskostenspiegel – Übersicht
- Tarifvertrag Mindestlohn Gebäudereinigung 2024, § 2 (gesetze-im-internet.de)
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.