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Isar-Klar Reinigung München

Ratgeber · Stand 23.10.2026

Putzfrau steuerlich absetzen: So funktioniert § 35a EStG

Wer eine Putzhilfe oder einen Reinigungsbetrieb für die eigene Wohnung beauftragt, kann einen Teil der Kosten direkt von der Einkommensteuer abziehen. Was gilt, wo die Grenzen liegen und welche Fehler den Abzug kosten.

Was Sie absetzen können

Für haushaltsnahe Dienstleistungen – dazu zählt die Reinigung der eigenen Wohnung – ermäßigt sich die Einkommensteuer auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens um 4.000 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG). Der Betrag wird direkt von der Steuer abgezogen, nicht nur vom Einkommen.

Den Höchstbetrag von 4.000 Euro erreichen Sie rechnerisch bei 20.000 Euro begünstigten Kosten im Jahr. Für die meisten Haushalte bleibt die Ermäßigung also bei 20 Prozent der Arbeitskosten.

Rechenbeispiele: 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 € im Jahr
Arbeitskosten im JahrSteuerermäßigung
1.200 €240 €
2.400 €480 €
6.000 €1.200 €

Nur Arbeitskosten zählen

Begünstigt sind nur die Arbeitskosten (§ 35a Abs. 5 EStG), nicht Material oder Reinigungsmittel. Achten Sie darauf, dass die Rechnung die Arbeitskosten getrennt ausweist – bei reinen Reinigungsleistungen ist das meist der ganze Betrag.

Rechnung und Überweisung sind Pflicht

Das Gesetz verlangt, dass Sie „für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten haben und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist“ (§ 35a Abs. 5 EStG). Barzahlung führt also dazu, dass Sie die Ermäßigung nicht bekommen.

Betrieb oder Minijob – der Unterschied

Beschäftigen Sie eine Haushaltshilfe selbst als Minijob, ermäßigt sich die Steuer um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens aber um 510 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 1 EStG). Dafür sind Sie Arbeitgeber und müssen die Beschäftigung anmelden.

Beauftragen Sie einen Reinigungsbetrieb, gilt der höhere Rahmen von bis zu 4.000 Euro, und um Anmeldung, Vertretung und Abrechnung kümmert sich der Betrieb. Sie bekommen eine Rechnung und überweisen.

So gehen Sie vor

Damit der Abzug in der Steuererklärung klappt:

  • Reinigung bei einem Betrieb beauftragen, der eine ordentliche Rechnung stellt
  • Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten aufbewahren
  • immer überweisen, nie bar bezahlen
  • Betrag in der Steuererklärung bei den haushaltsnahen Dienstleistungen angeben

Häufige Fragen

Wie viel kann ich für die Putzfrau von der Steuer absetzen?

20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 4.000 Euro im Jahr, wenn ein Betrieb die Reinigung übernimmt (§ 35a Abs. 2 EStG). Bei einem Minijob im Haushalt sind es 20 Prozent, höchstens 510 Euro (§ 35a Abs. 1 EStG).

Kann ich auch bar bezahlen?

Nein, nicht wenn Sie die Ermäßigung nutzen wollen. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers.

Zählen Reinigungsmittel mit?

Nein. Begünstigt sind nur Arbeitskosten.

Gilt das auch für Mieter?

Ja, die Ermäßigung hängt nicht davon ab, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind. Was im Einzelfall gilt, klärt Ihre Steuerberatung.

Quellen

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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