Das Wichtigste in Kürze
- Ein Reinigungsplan legt fest, was wann, wie, womit und von wem gereinigt wird – und wie das kontrolliert wird.
- Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass Arbeitsstätten „den hygienischen Erfordernissen entsprechend“ gereinigt werden (§ 4 Abs. 2 ArbStättV).
- Täglich genutzte Toiletten müssen mindestens täglich gereinigt werden (ASR A4.1).
- Unten finden Sie eine Vorlage für ein Büro und einen Reinigungsnachweis für Sanitärräume – beide lassen sich direkt ausdrucken.
Wozu ein Reinigungsplan?
Der Reinigungsplan macht sichtbar, was erledigt werden soll. Er hilft beim Einarbeiten, bei Vertretungen und bei der Kontrolle, und er gilt unabhängig davon, ob eigene Beschäftigte oder ein Dienstleister reinigen.
Beauftragen Sie einen Betrieb, wird aus dem Plan das Leistungsverzeichnis – die Grundlage für das Angebot und später der Maßstab, ob vollständig gereinigt wurde. Mehr dazu im Ratgeber zur Unterhaltsreinigung.
Was das Arbeitsstättenrecht verlangt
Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet den Arbeitgeber, Arbeitsstätten „den hygienischen Erfordernissen entsprechend“ reinigen zu lassen; Verunreinigungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen (§ 4 Abs. 2 ArbStättV). Wie das im Einzelnen aussieht, konkretisieren die Technischen Regeln für Arbeitsstätten:
- Toilettenräume: abhängig von der Nutzung reinigen und bei Bedarf desinfizieren; bei täglicher Nutzung mindestens täglich (ASR A4.1, Nr. 5.1).
- Waschräume: bei täglicher Nutzung sollen sie täglich gereinigt werden (ASR A4.1, Nr. 6.1).
- Verkehrswege: Verschmutzungen gelten als Gefährdung; Reinigungsverfahren werden in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt (ASR A1.8).
- Reinigungsmittel, die Gefahrstoffe sind: schriftliche Betriebsanweisung und mündliche Unterweisung vor Beginn und mindestens einmal im Jahr, wenn eigene Beschäftigte reinigen (§ 14 GefStoffV).
Für Toilettenräume empfiehlt die ASR A4.1 ausdrücklich einen Reinigungsplan im Raum, den das Reinigungspersonal laufend abzeichnet. Eine Vorlage dafür finden Sie weiter unten. In Arztpraxen und Lebensmittelbetrieben gelten zusätzlich eigene Hygienevorgaben.
Was in einen Reinigungsplan gehört
Bewährt hat sich der Aufbau nach fünf Fragen, wie ihn etwa das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen für seine Musterpläne verwendet:
- Was? Bereich und Gegenstand, zum Beispiel Sanitärraum: WC, Urinal, Waschbecken
- Wann? Häufigkeit und Zeitpunkt, zum Beispiel arbeitstäglich nach Dienstschluss
- Wie? Verfahren, zum Beispiel feucht wischen oder Sichtreinigung
- Womit? Mittel, Dosierung und Hilfsmittel wie farbige Tücher
- Wer? zuständige Person oder Reinigungsbetrieb
Übliche Intervalle im Büro
Feste Vorgaben gibt es nur für Sanitärräume. Für alle anderen Bereiche helfen Beispiele aus öffentlichen Leistungsbeschreibungen. Das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) unterscheidet dabei die Vollreinigung nach Leistungsverzeichnis von der Sichtreinigung, bei der nur sichtbarer Schmutz entfernt und der Abfall geleert wird:
| Bereich | Abfall leeren | Vollreinigung | Sichtreinigung |
|---|---|---|---|
| Büro | 5× | 1× | 4× |
| Teeküche | 5× | 2× | 3× |
| Flure und Eingang | 5× | 2× | 3× |
| Toiletten | 5× | 5× | – |
| Treppen | 5× | 2× | 3× |
| Aufzüge | – | 2× | 3× |
Glas- und Grundreinigung gehören nicht zur laufenden Reinigung und werden eigens geplant. Die Universität Heidelberg etwa sieht die Glasreinigung einmal im Jahr vor und die Grundreinigung höchstens einmal im Jahr. Mehr dazu in den Ratgebern zur Grundreinigung und zur Fensterreinigung.
Vorlage: Reinigungsplan für ein Büro
Die Vorlage übernimmt die Intervalle aus dem Beispiel oben. Passen Sie sie an Ihr Objekt an – Nutzung, Zahl der Personen, Bodenbeläge und Jahreszeit machen den Unterschied. Mittel, Zuständigkeit und Kontrolle tragen Sie selbst ein.
| Bereich | Tätigkeit | Wie oft | Womit | Wer | Kontrolle |
|---|---|---|---|---|---|
| Büros | Papierkörbe leeren, sichtbare Verschmutzungen entfernen | arbeitstäglich | |||
| Büros | Böden saugen oder wischen, freie Tischflächen und Ablagen | 1× pro Woche | |||
| Teeküche | Arbeitsflächen, Spüle, Abfall | arbeitstäglich | |||
| Teeküche | Boden, Geräte außen, Kühlschrank innen | 2× pro Woche | |||
| Toiletten | WC, Urinal, Waschbecken, Spiegel, Boden; Seife und Papier auffüllen | arbeitstäglich | |||
| Flure und Eingang | Böden, Eingangsmatten, Türgriffe | 2× pro Woche | |||
| Treppen | Stufen und Handläufe | 2× pro Woche | |||
| Glasflächen | Fenster und Glastüren | nach Vereinbarung | |||
| Gesamtes Objekt | Grundreinigung der Böden | nach Bedarf |
Vorlage: isar-klar.de/ratgeber/reinigungsplan-vorlage
Zum Ausfüllen und Aushängen – druckt nur diese Tabelle.
Vorlage: Reinigungsnachweis für Sanitärräume
Hängen Sie den Nachweis im Toilettenraum aus und lassen Sie jede Reinigung mit Uhrzeit und Kürzel abzeichnen. So sehen alle, wann zuletzt gereinigt wurde, und Lücken fallen auf.
| Tag | Uhrzeit | gereinigt | Material aufgefüllt | Kürzel |
|---|---|---|---|---|
| Montag | ||||
| Dienstag | ||||
| Mittwoch | ||||
| Donnerstag | ||||
| Freitag | ||||
| Samstag | ||||
| Sonntag |
Vorlage: isar-klar.de/ratgeber/reinigungsplan-vorlage
Zum Ausfüllen und Aushängen – druckt nur diese Tabelle.
Farbsystem für Reinigungstücher
Damit Tücher aus dem WC nicht in der Küche landen, arbeiten viele Betriebe mit Farben. Eine verbindliche Norm gibt es dafür nicht; die folgende Zuordnung ist verbreitet und wird etwa vom Hersteller Kärcher beschrieben. Wichtig ist, dass alle im Objekt dasselbe System nutzen und es im Reinigungsplan steht.
- RotWC, Urinal und die Fliesen direkt daneben
- GelbWaschbecken, Armaturen, Spiegel, Duschen und Fliesen im übrigen Sanitärbereich
- BlauMöbel, Tische, Regale und Türen
- GrünKüche
Treppenhaus im Mietshaus
In Wohnhäusern regeln Mietvertrag und Hausordnung, ob Mieter das Treppenhaus selbst reinigen; der Turnus steht dann oft auf einem Aushang. Ohne Vereinbarung ist der Vermieter zuständig. Beauftragt er einen Betrieb, kann er die Kosten als Betriebskosten umlegen (§ 2 Nr. 9 BetrKV). Mehr dazu im Ratgeber zur Treppenhausreinigung.
Den Reinigungsplan an einen Betrieb geben
Ein fertiger Plan spart Zeit: Jeder Betrieb kalkuliert auf derselben Grundlage, und Sie können Angebote direkt vergleichen. Wie Sie dabei vorgehen, steht im Ratgeber zur Ausschreibung der Gebäudereinigung, was Reinigung kostet, im Ratgeber zu den Kosten. Für Büros in München und Umgebung können Sie den Plan auch mit Ihrer Anfrage schicken.
Häufige Fragen
Ist ein Reinigungsplan Pflicht?
Das Arbeitsstättenrecht verlangt, dass Arbeitsstätten hygienisch gereinigt werden, und empfiehlt für Toilettenräume einen Reinigungsplan mit Abzeichnung (ASR A4.1). Für Arztpraxen und Lebensmittelbetriebe gelten eigene, strengere Vorgaben.
Wie oft müssen Toiletten im Büro gereinigt werden?
Bei täglicher Nutzung mindestens täglich. So steht es in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A4.1 zu Sanitärräumen.
Was gehört in einen Reinigungsplan?
Was gereinigt wird, wann und wie oft, mit welchem Verfahren, mit welchen Mitteln und wer zuständig ist – dazu, wie die Reinigung kontrolliert wird.
Welche Farbe haben Reinigungstücher für das WC?
Meist Rot, für Waschbecken und übrige Sanitärflächen Gelb, für Möbel Blau und für die Küche Grün. Eine verbindliche Norm gibt es dafür nicht.
Wer erstellt den Reinigungsplan?
Verantwortlich ist der Arbeitgeber bzw. wer das Objekt betreibt. Mit einem Reinigungsbetrieb wird der Plan meist gemeinsam nach einer Besichtigung abgestimmt.
Quellen
- § 4 Arbeitsstättenverordnung (gesetze-im-internet.de, abgerufen 26.10.2026)
- ASR A4.1 Sanitärräume (BAuA, PDF)
- ASR A1.8 Verkehrswege (BAuA, PDF)
- § 14 Gefahrstoffverordnung (gesetze-im-internet.de)
- Landeszentrum Gesundheit NRW: Muster-Reinigungs- und Desinfektionsplan (Stand 09.10.2024, PDF)
- KIT: Erklärungen zu Fachbegriffen der Gebäudereinigung (PDF)
- Universität Heidelberg: Reinigung (abgerufen 26.10.2026)
- Kärcher: Reinigung von Sanitär- und Umkleideräumen (abgerufen 26.10.2026)
- § 2 Betriebskostenverordnung (gesetze-im-internet.de)
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.



