Das Wichtigste in Kürze
- Über eine Reinigungsfirma kostet eine Haushaltshilfe laut Blauarbeit 25–45 € pro Stunde, privat im Minijob 15–25 € inklusive Abgaben (Stand Juli 2026).
- Bei drei bis vier Stunden pro Woche sind das laut derselben Quelle rund 200–400 € im Monat.
- Im Minijob zahlen Sie als Arbeitgeber zum Lohn höchstens 14,62 % Abgaben; die Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 € im Monat.
- Wer eine Haushaltshilfe nicht anmeldet, riskiert ein Bußgeld bis 5.000 €. Die Pflegekasse zahlt bis zu 131 € im Monat, aber nur für in Bayern anerkannte Anbieter.
- 20 % der Arbeitskosten mindern die Steuer – mehr im Ratgeber zur Steuer.
Was eine Haushaltshilfe pro Stunde kostet
Der Preis hängt vor allem davon ab, wer die Haushaltshilfe beschäftigt. Eine Reinigungsfirma rechnet Lohn, Sozialversicherung, Material, Versicherung und Vertretung in den Stundensatz ein. Beim Minijob sind Sie selbst Arbeitgeber und zahlen Lohn und Abgaben getrennt. Bei drei bis vier Stunden pro Woche nennt Blauarbeit rund 200–400 € im Monat.
| Beschäftigung | Preis pro Stunde | Quelle |
|---|---|---|
| Reinigungsfirma, mit Material, Geräten, Versicherung und Vertretung | 25–45 € | Blauarbeit (Juli 2026) |
| Minijob, privat angemeldet, inklusive Abgaben | 15–25 € | Blauarbeit (Juli 2026) |
| Lohn einer Haushaltshilfe, bundesweit | 13,90–25 € | Minijob-Zentrale (Februar 2026) |
| Vermittlungsplattform in München, zuzüglich Servicegebühr | 16,90–20,40 € | Helpling (abgerufen Oktober 2026) |
| gezahlter Stundenlohn im Durchschnitt, Bayern | 18,92 € | Quitt-Haushaltshilfen-Report (September 2026) |
Der gesetzliche Mindestlohn steigt am 1. Januar 2027 von 13,90 € auf 14,60 € pro Stunde – das dürfte auch die Preise anheben. Für Reinigungsfirmen gilt zusätzlich der Branchenmindestlohn der Gebäudereinigung, 2026 mindestens 15,00 € pro Stunde. Mehr dazu im Ratgeber zum Tariflohn.
Woher die Zahlen stammen
Die Preise in diesem Ratgeber sind Orientierungswerte aus öffentlich zugänglichen Preisübersichten von Verbänden und Vermittlungsportalen; die Quellen stehen am Ende des Artikels. Sie stammen nicht von Betrieben aus unserem Netzwerk und ersetzen kein Angebot. Ob die Umsatzsteuer enthalten ist, geben die Quellen meist nicht an.
Drei Wege: Firma, Minijob oder selbständige Putzhilfe
Rechtlich und praktisch unterscheiden sich die drei Wege deutlich:
| Frage | Reinigungsfirma | Minijob | Selbständige Putzhilfe |
|---|---|---|---|
| Wer ist Arbeitgeber? | die Firma | Sie | niemand – die Kraft arbeitet auf eigene Rechnung |
| Anmeldung | erledigt die Firma | Sie, per Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale | Gewerbe meldet die Kraft selbst an |
| Vertretung bei Krankheit und Urlaub | meist geregelt | Sie suchen selbst Ersatz | nach Absprache |
| Reinigungsmittel und Geräte | bringt die Firma mit | stellen Sie | nach Absprache |
| Steuerermäßigung (§ 35a EStG) | 20 %, höchstens 4.000 € im Jahr | 20 %, höchstens 510 € im Jahr | 20 %, höchstens 4.000 € im Jahr, mit Rechnung und Überweisung |
Arbeitet eine „selbständige“ Kraft nur für wenige Haushalte nach festen Vorgaben, kann eine abhängige Beschäftigung vorliegen. Klarheit bringt ein Antrag auf Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung (§ 7a SGB IV). Als Minijob anmelden lässt sich eine selbständige Tätigkeit nicht.
Was ein Minijob im Haushalt wirklich kostet
Seit 1. Januar 2026 darf eine Haushaltshilfe im Minijob bis zu 603 € im Monat verdienen; zum Mindestlohn von 13,90 € sind das rechnerisch gut 43 Stunden. Ab 2027 steigt die Grenze auf 633 €. Die Unfallversicherung ist Pflicht; die Minijob-Zentrale meldet Ihre Haushaltshilfe dort an. Die Haushaltshilfe selbst zahlt 13,6 % in die Rentenversicherung, wenn sie sich nicht davon befreien lässt.
Zum Lohn kommen Abgaben, die die Minijob-Zentrale halbjährlich per Lastschrift einzieht, jeweils Ende Juli und Ende Januar:
| Abgabe | Anteil am Lohn |
|---|---|
| Krankenversicherung (Pauschale) | 5 % |
| Rentenversicherung (Pauschale) | 5 % |
| Pauschsteuer | 2 % |
| Unfallversicherung | 1,6 % |
| Umlage U1 (Krankheit) | 0,8 % |
| Umlage U2 (Mutterschaft) | 0,22 % |
| zusammen höchstens | 14,62 % |
Rechenbeispiel des BayernPortals: Bei 603 € Lohn im Monat betragen die Abgaben 88,16 €. Sie zahlen also rund 691 € im Monat.
Schwarzarbeit: Was ohne Anmeldung droht
Eine Haushaltshilfe im Minijob müssen Sie unverzüglich mit dem Haushaltsscheck anmelden (§ 28a Abs. 7 SGB IV). Wer das unterlässt, handelt ordnungswidrig; das Bußgeld kann bis zu 5.000 € betragen (§ 111 SGB IV).
Dazu kommt: Ohne Rechnung und Überweisung gibt es keine Steuerermäßigung. Laut einer Befragung für den Quitt-Haushaltshilfen-Report 2026 sind trotzdem mehr als 91 % der Arbeitsverhältnisse in Privathaushalten nicht angemeldet.
Zahlt die Pflegekasse eine Haushaltshilfe?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 erhalten einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat, also bis zu 1.572 € im Jahr (§ 45b SGB XI). Nicht genutzte Beträge lassen sich ins nächste Kalenderhalbjahr übertragen. Ab Pflegegrad 2 lassen sich außerdem bis zu 40 % der nicht genutzten Pflegesachleistung für solche Angebote verwenden (§ 45a SGB XI).
Der Haken: Die Pflegekasse erstattet nur Leistungen von Anbietern, die nach Landesrecht anerkannt sind. In Bayern zählen haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigungs- und Ordnungsarbeiten dazu; die Anerkennung erteilt das Landesamt für Pflege. Für haushaltsnahe Dienstleistungen dürfen anerkannte Anbieter seit 2025 höchstens 39 € pro Stunde und 7,65 € Anfahrt berechnen.
Möchten Sie über den Entlastungsbetrag abrechnen, schreiben Sie das gleich in Ihre Anfrage und lassen Sie sich die Anerkennung des Betriebs vor dem ersten Termin bestätigen. Ohne Anerkennung bleibt es bei der Steuerermäßigung.
Und die Krankenkasse?
Die Krankenkasse zahlt eine Haushaltshilfe nur in bestimmten Fällen, etwa während eines Krankenhausaufenthalts, wenn im Haushalt ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes Kind lebt und niemand sonst den Haushalt weiterführen kann (§ 38 SGB V). Nach schwerer Krankheit ist sie für höchstens vier Wochen möglich, mit Kind unter zwölf bis zu 26 Wochen. Sie zahlen 10 % der Kosten dazu, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Tag (§ 61 SGB V).
Steuer: 20 % der Arbeitskosten zurück
Beauftragen Sie eine Firma oder eine selbständige Kraft mit Rechnung, mindern 20 % der Arbeitskosten die Einkommensteuer, höchstens um 4.000 € im Jahr. Beim Minijob sind es 20 %, höchstens 510 € (§ 35a EStG). Bezahlen Sie immer per Überweisung. Alle Voraussetzungen erklärt der Ratgeber zur Steuer.
So finden Sie die passende Haushaltshilfe
Je genauer Sie den Bedarf beschreiben, desto besser passen Angebot und Preis:
- Umfang festlegen: welche Räume, wie oft, wie viele Stunden – und ob Fenster, Wäsche oder Bügeln dazugehören
- klären, wer Reinigungsmittel und Geräte stellt
- Schlüsselübergabe und Versicherungsschutz bei Schäden ansprechen
- nach der Vertretung bei Krankheit und Urlaub fragen
- auf eine Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten achten und überweisen
Über die Haushaltsreinigung können Sie eine regelmäßige Reinigung Ihrer Wohnung anfragen – das Angebot kommt direkt vom Reinigungsbetrieb.
Häufige Fragen
Was kostet eine Putzfrau in München pro Stunde?
Über eine Reinigungsfirma nennt Blauarbeit 25–45 € pro Stunde, für eine privat angemeldete Minijob-Kraft 15–25 € inklusive Abgaben (Stand Juli 2026). Die Plattform Helpling nennt für München 16,90–20,40 € plus Servicegebühr.
Was kostet eine Haushaltshilfe im Minijob insgesamt?
Zum Lohn kommen höchstens 14,62 % Abgaben. Bei 603 € Lohn im Monat sind das 88,16 €, zusammen also rund 691 € im Monat.
Was passiert, wenn ich die Putzfrau nicht anmelde?
Das ist eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis 5.000 € (§ 111 SGB IV). Außerdem entfällt die Steuerermäßigung, weil Rechnung und Überweisung fehlen.
Zahlt die Pflegekasse eine Putzhilfe?
Mit Pflegegrad können Sie den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat nutzen – aber nur für Anbieter, die in Bayern als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt sind.
Ist eine Reinigungsfirma teurer als ein Minijob?
Pro Stunde meist ja. Dafür übernimmt die Firma Anmeldung, Material, Versicherung und Vertretung, und die Steuerermäßigung ist mit bis zu 4.000 € im Jahr deutlich höher als beim Minijob mit 510 €.
Quellen
- Blauarbeit: Putzfrau Kosten (Stand 27.07.2026, abgerufen 26.10.2026)
- Minijob-Zentrale Magazin: Haushaltshilfe suchen (aktualisiert 12.02.2026, abgerufen 26.10.2026)
- Helpling: Reinigungskraft in München (ohne Datum, abgerufen 26.10.2026)
- Quitt: Haushaltshilfen-Report 2026 (aktualisiert 01.09.2026, abgerufen 26.10.2026)
- Minijob-Zentrale: Minijob mit Verdienstgrenze (abgerufen 26.10.2026)
- Minijob-Zentrale Magazin: Minijob-Grenze für Haushaltshilfen (04.12.2025)
- Minijob-Zentrale: Abgaben und Fristen für Haushalte (abgerufen 26.10.2026)
- Minijob-Zentrale: Absicherung bei Unfall, Krankheit und Mutterschaft im Haushalt (abgerufen 26.10.2026)
- BayernPortal: Minijob im Privathaushalt anmelden (Stand 27.06.2026)
- Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, § 1 (gesetze-im-internet.de)
- Tarifvertrag Mindestlohn Gebäudereinigung 2024, § 2 (gesetze-im-internet.de)
- § 28a SGB IV (gesetze-im-internet.de)
- § 111 SGB IV (gesetze-im-internet.de)
- § 7a SGB IV (gesetze-im-internet.de)
- § 35a EStG (gesetze-im-internet.de)
- § 45a SGB XI (gesetze-im-internet.de)
- § 45b SGB XI (gesetze-im-internet.de)
- Bundesgesundheitsministerium: Entlastungsbetrag (aktualisiert 14.09.2026)
- Bayerische Ausführungsverordnung Sozialgesetze (AVSG), § 81 (gesetze-bayern.de)
- Kompetenzzentrum Hauswirtschaft / Landesamt für Pflege: Leitfaden Anerkennung haushaltsnaher Dienstleistungen (Stand 01.07.2026, PDF)
- § 38 SGB V (gesetze-im-internet.de)
- § 61 SGB V (gesetze-im-internet.de)
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.



