Wer räumen muss
Grundlage ist die Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung der Landeshauptstadt München. Verpflichtet sind die Eigentümer von Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentliche Straßen angrenzen oder über sie erschlossen werden (§ 3 Abs. 1). Bei Erbbaurecht oder Nießbrauch trifft die Pflicht den Erbbauberechtigten bzw. Nießbraucher (§ 3 Abs. 2).
Wichtig: Die Verpflichteten „bleiben auch dann verantwortlich, wenn sie sich zur Erfüllung ihrer Pflichten Dritter bedienen“ (§ 3 Abs. 4). Wer Mieter oder einen Winterdienst beauftragt, sollte das schriftlich regeln und gelegentlich kontrollieren.
Bis wann geräumt sein muss
Die Gehbahnen sind „an Werktagen spätestens bis 7.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen spätestens bis 8.00 Uhr“ in ausreichender Breite von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen. Die Maßnahmen sind „bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie dies zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist“ (§ 5 Abs. 2).
| Tag | geräumt und gestreut bis | wiederholen bei Bedarf bis |
|---|---|---|
| Werktage | 7.00 Uhr | 20.00 Uhr |
| Sonn- und Feiertage | 8.00 Uhr | 20.00 Uhr |
Womit gestreut werden darf
Gestreut wird mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln wie Splitt. Die Verordnung sagt ausdrücklich: „die Anwendung von ätzenden Stoffen, wie z. B. Streusalz u. ä., ist untersagt“ (§ 5 Abs. 2).
Wie breit geräumt werden muss
Die Verordnung verlangt eine „ausreichende Breite“ und nennt keine Meterzahl. Ein Infoblatt der Stadt München verweist auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der ein Streifen von circa 1 bis 1,20 Metern ausreicht.
Wo die Stadt räumt
Grundstücke, die an die städtische Straßenreinigung angeschlossen sind, sind von der Räum- und Streupflicht auf den Gehbahnen befreit (§ 12 Abs. 1). Dieses Vollanschlussgebiet entspricht laut Baureferat in etwa dem Gebiet innerhalb des Mittleren Rings sowie dem Kern von Pasing.
Auch dort gilt: Schnee, der von Dächern, Balkonen oder Gesimsen auf die Gehbahn fällt, müssen die Eigentümer unverzüglich selbst beseitigen.
Wenn nicht geräumt wird
Wer die Pflichten nicht erfüllt, kann nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz mit einer Geldbuße belegt werden (§ 13). Hinzu kommt das Risiko, bei einem Sturz zu haften. Ein Einsatzprotokoll des Winterdienstes hilft, die Räumung nachzuweisen.
Was ein Winterdienst kostet
Abgerechnet wird pro Einsatz, pro Fläche oder als Pauschale für die Saison. Die folgenden Werte sind Orientierungswerte aus öffentlichen Preisübersichten (Quellen unten), keine Preise der Betriebe aus unserem Netzwerk. In der Stadt liegen die Quadratmeterpreise höher als auf dem Land; nachts sowie an Sonn- und Feiertagen sind Zuschläge üblich.
| Abrechnung | Spanne | Quelle |
|---|---|---|
| Einfamilienhaus, pro Einsatz | 25–80 € | Meister-Job (September 2026) |
| Einfamilienhaus, Saison November bis März | 250–850 € | Meister-Job (September 2026) |
| Stadt, pro m² und Einsatz | 2,50–6,00 € | Immowelt (November 2025) |
| Stadt, Räumen von Hand, pro m² | bis 9 € | MyHammer-Preisradar (September 2026) |
Im Umland gelten eigene Regeln
Die Zeiten oben gelten für die Stadt München. Dachau, Germering, Karlsfeld, Haar und die anderen Gemeinden im Umland haben eigene Verordnungen. Prüfen Sie die Regeln Ihrer Gemeinde, bevor Sie den Winterdienst beauftragen.
Häufige Fragen
Bis wann muss in München Schnee geräumt sein?
Werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr. Bei Bedarf muss bis 20 Uhr wiederholt geräumt und gestreut werden (§ 5 Abs. 2 der Münchner Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung).
Darf ich in München Streusalz verwenden?
Auf den Gehbahnen nicht. Die Verordnung untersagt ätzende Stoffe wie Streusalz; gestreut wird mit Sand oder Splitt.
Kann ich die Räumpflicht an einen Winterdienst abgeben?
Ja, Sie können einen Dienst beauftragen. Verantwortlich bleiben Sie trotzdem (§ 3 Abs. 4). Regeln Sie die Aufgaben schriftlich und lassen Sie sich die Einsätze dokumentieren.
Was kostet ein Winterdienst?
Für ein Einfamilienhaus nennt Meister-Job 25–80 € pro Einsatz oder 250–850 € für die Saison (Stand September 2026). Größere Flächen werden oft pro Quadratmeter berechnet, in der Stadt laut Immowelt etwa 2,50–6,00 € pro Einsatz.
Muss ich innerhalb des Mittleren Rings räumen?
Im Vollanschlussgebiet der städtischen Straßenreinigung – grob innerhalb des Mittleren Rings und im Kern von Pasing – räumt die Stadt die Gehbahnen. Herabfallender Schnee von Dächern und Balkonen bleibt Sache der Eigentümer.
Quellen
- Landeshauptstadt München: Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung
- Landeshauptstadt München, Baureferat: Winterdienst und Räumpflicht
- Landeshauptstadt München, Sozialreferat: Infoblatt Schneeräumen (PDF)
- Meister-Job: Was kostet Winterdienst? (Stand 02.09.2026, abgerufen 23.10.2026)
- Immowelt: Schneeräumpflicht (Stand 27.11.2025, abgerufen 23.10.2026)
- MyHammer-Preisradar: Was kostet Winterdienst? (Stand 01.09.2026, abgerufen 23.10.2026)
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.